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FDP-Stadtverband: Mehr Licht für mehr Sicherheit. FDP fordert Stadtverwaltung im Nikolaiviertel zum Handeln mit Augenmaß auf.

Fortdauernder Lärm und Vandalismus wie in der Nikolaistraße lassen Anwohnern keine Ruhe. „Vandalismus und das Vermüllen von Parks und Partymeilen erfordern dringend einen breitgefächerten Ansatz der Göttinger Stadtverwaltung ohne Aktionismus. „Mehr Licht für mehr Sicherheit“ ist ein wesentliches Element. Fragwürdige Maßnahmen wie allgemeine Sperrstunden sind ungeeignet. Ein schärferes Vorgehen gegenüber einzelnen uneinsichtigen Gaststättenbetreibern und genügend Kontrollen sind dagegen angezeigt“, erklärt dazu die FDP-Stadtverbandsvorsitzende und Abgeordnete im Rat der Stadt Göttingen, Felicitas Oldenburg.

Die FDP sei für ein Maßnahmenbündel, das die Stadtverwaltung nun endlich ausarbeiten müsse. „Neben der ordnungsrechtlichen Seite, wie mehr Streifenfahrten der Polizei, sind auch bauliche Maßnahmen wie gezielte Beleuchtung wirksam. Ganz entscheidend ist jedenfalls, die Probleme ernstzunehmen“, so der baupolitische Sprecher des FDP-Stadtverbands, Architekt Wolfgang Scheer. Ergänzend könne gezielte Öffentlichkeitsarbeit, von Flyern bis Facebook gestartet werden, nach dem Vorbild anderer Städte auch runde Tische mit den Betroffenen.

„Vielen studentischen Aushilfen in Gaststätten ist nicht klar, was sie dürfen, dass zum Beispiel an Betrunkene nichts ausgeschenkt werden darf. Diesem Informationsdefizit muss sich die Stadtverwaltung in Gestalt des grünen Ordnungsdezernenten endlich widmen und das Problem nicht weiter auf die lange Bank schieben“, betont Oldenburg. „SPD, Grüne und Linke haben dagegen allzu lange die Augen verschlossen.“
Der FDP-Stadtverband wendet sich dezidiert gegen Schnellschüsse: „Rein symbolische Maßnahmen wären keine Lösung für Lärm- und Vandalismusprobleme. Beispielsweise kann man ein Glasflaschen- oder Alkoholverbot in Parks und Innenstädten kaum tatsächlich durchsetzen, so dass dies hilflose Versuche blieben. Die Bürger erwarten wirksame Ansätze, keine leere Symbolpolitik“, hält Oldenburg fest und ergänzt: „Die Stadtverwaltung, namentlich Dezernent Lieske von den Grünen, ist aufgefordert, ein differenziertes Konzept zu erarbeiten und umzusetzen. Das erwarten die lärmgeplagten Bürger mit Recht.“

Seit 2006 gibt es in Niedersachsen keine allgemeine Sperrstunde mehr; Kommunen können eine solche per Satzung festlegen. Davon haben nur drei niedersächsische Kommunen Gebrauch gemacht. Kioske mit Alkoholverkauf werden von Sperrzeiten ohnehin nicht erfasst. Gegen Alkoholmissbrauch hat die CDU-FDP-Landesregierung im neuen Gaststättengesetz verankert, dass die Ausgabe von Alkohol an Betrunkene verboten ist und das preiswerteste nichtalkoholische Getränk billiger als angebotene alkoholische Getränke sein muss.

Verfasser: Pressemitteilungen, Stadtverband Göttingen

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