10. Februar 2010
Arbeitsvermittlung: Jetzt Grundgesetz ändern
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek fordert eine rasche Änderung des Grundgesetzes zur Reform der Betreuung Langzeitarbeitsloser. „Nachdem auch die SPD angekündigt hat, eine Grundgesetzänderung mittragen zu wollen, sollten wir die notwendige Reform schnellstmöglich auf den Weg bringen. Nur so schaffen wir Planungssicherheit für alle Beteiligten vor Ort“, so der FDP-Abgeordnete. Insbesondere für den Landkreis Osterode als eine von 69 deutschen Optionskommunen sei dies wichtig. Ohne Grundgesetzänderung müsste der Landkreis zum Jahresende seine Tätigkeit einstellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche Regelung im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine Änderung bis Ende 2010 angemahnt.
„Wir müssen jetzt handeln und die Rahmenbedingungen zur Vermittlung Langzeitarbeitsloser vor Ort weiter verbessern“, fordert Knopek. Das Modell der eigenverantwortlichen Optionskommunen habe sich dabei bewährt. „Alle wissenschaftlichen Studien bescheinigen den Kommunen, dass sie eine gute Arbeit leisten. Diese gilt es nun langfristig abzusichern“, so Knopek abschließend.
