13. Januar 2010
FDP appelliert an Städte und Gemeinden: Beim Winterdienst keine überzogenen Anforderungen an Haus- und Wohnungseigentümer stellen!
Die FDP-Kreistagsfraktion appelliert an die Städte und Gemeinden im Kreis Göttingen, beim Winterdienst keine überzogenen Anforderungen an die Haus- und Wohnungseigentümer zu stellen. Die Haus- und Wohnungseigentümer sind in den Städten und Gemeinden im Kreis Göttingen jeweils durch Satzung dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Häusern von Schnee und Eis zu räumen. Dabei dürfen sie in der Regel kein Streusalz verwenden (Ausnahme: Duderstadt). Den Eigentümern droht Bußgeld, wenn sie die Gehwege nicht schnee- und eisfrei halten; ebenso droht ihnen Bußgeld, wenn sie Streusalz verwenden.
Dazu stellt der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, Norbert Ullrich, fest: „In einer so harten und schneereichen Winterwetterperiode, wie wir sie zur Zeit haben, ist es den meisten Haus- und Wohnungseigentümern kaum möglich, die Gehwege ohne Streusalz schnee- und eisfrei zu halten. Wenn man sich umschaut, stellt man fest: Ganz frei sind fast nur diejenigen Gehwege, wo die Eigentümer entweder Salz streuen oder professionelle Schneeräumdienste beschäftigen.“ Ullrich meint: „Man darf nicht zu viel verlangen. Deshalb tun die Städte und Gemeinden gut daran, auf Bußgelder ganz zu verzichten oder zumindest klarzustellen, wann sie Bußgelder erheben wollen: Entweder nur bei schnee-bedeckten Bürgersteigen oder nur bei Einsatz von Streusalz.“ Der FDP-Politiker verweist darauf, dass die Städte und Gemeinden selbst – vor allem die Stadt Göttingen – Streusalz verwenden: „Die Kommunen sollten beim Winterdienst nicht an die Bürger strengere Anforderungen stellen als an die städtischen Räumdienste“, so Ullrich abschließend.
