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FDP Niedersachsen für wirksamere Verhinderung kommunaler Neuverschuldung

Die FDP Niedersachsen hat sich auf Initiative des FDP-Kreisverbandes Göttingen entschie-den gegen eine Neuverschuldung der Kreise, Städte und Gemeinden ausgesprochen. Der FDP-Landesparteitag beschloss am Sonntag in Lüneburg mit großer Mehrheit den Göttinger Antrag, im Rahmen der Neugestaltung des niedersächsischen Kommunalrechts die Regeln zum Haushalt dahingehend zu verändern, dass eine weitere Netto-Neuverschuldung der Kommunen wirksamer verhindert wird. Die CDU/FDP-Koalition im Land will das niedersäch-sische Kommunalrecht im laufenden Jahr 2010 einer umfassenden Reform unterziehen.

Die Göttinger FDP-Kreisvorsitzende Christiane Brunk und der Vorsitzende der Göttinger FDP-Kreistagsfraktion, Norbert Ullrich, äußerten sich hochzufrieden über diese – so Brunk – „mutige und zukunftsgerichtete Neupositionierung der FDP Niedersachsen“. Ullrich erläutert: „Die ohnehin geplante Reform der Kommunalverfassung gilt es zu nutzen, um auch eines der zentralen Probleme der Kommunalpolitik, nämlich die Verschuldung, einer Lösung näherzubringen. Die bisherigen Regeln in der Niedersächsischen Gemeindeordnung sehen zwar vor, dass der Haushalt ausgeglichen sein muss, erlauben aber Ausnahmen in einem solchen Umfang, dass der weiteren Netto-Neuverschuldung praktisch kaum Hindernisse entgegenstehen. Das muss sich dringend ändern!

Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, die Verschuldung zu verhindern. Denn künftige Generationen (auch von Kommunalpolitikern) werden die Verschuldung „auszuba-den“ haben, können sich aber nicht dagegen wehren. Deswegen sind in der Kommunalpolitik diejenigen im Vorteil, die aktuell mehr ausgeben und sich damit die Sympathien ihrer Klientel erhalten wollen. Ohne eine wirksame gesetzliche Regelung wird sich das nicht ändern.

Die wirksamere gesetzliche Verhinderung der Netto-Neuverschuldung von Kommunen ist ein Ziel, zu dem gesetzgeberisch verschiedene Wege beschritten werden können, z.B.:die gesetzliche Verpflichtung, zumindest innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (etwa eine Legislaturperiode des Kommunalparlaments) keine Neuverschuldung vorzu-nehmen bzw. diese wieder auszugleichen

-    die Einführung bestimmter Verschuldungs-Obergrenzen (ähnlich den Stabilitätskriterien beim Euro)

-    eine für den Fall der Neuverschuldung vorzusehende Kürzung der Mittel für die Kreistagsfraktionen und Aufwandsentschädigungen für die Kreistagsabgeordneten.

Auch der Kreis Göttingen muss endlich seine Verschuldung in den Griff bekommen, wozu die FDP mit einer gesetzlichen Neuregelung beitragen will. Das sind wir“ – so Norbert Ullrich abschließend – „unseren Kindern schuldig.“

Verfasser: Kreistagsfraktion, Kreisverband

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