3. Juni 2009
KiTa-Streik: Meyer ohne Rückgrat
Die FDP-Ratsfraktion hat die Äußerungen von Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) im Streit um etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen für streikende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Kindertagesstätten kritisiert.
„Das Hin und Her der Stadt lässt Oberbürgermeister Meyer in keinem guten Licht erscheinen. Stadtrat Suermann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Streik in den Kindertagesstätten rechtswidrig ist. Es ist seine Pflicht als Personaldezernent, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass ihr rechtswidriges Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Alles andere wäre eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht“, so der Vorsitzende des Personalausschusses der Stadt Göttingen, FDP-Ratsherr Ben Schroeter.
Dass der Oberbürgermeister jetzt mitteilt, er teile die Rechtsauffassung des kommunalen Arbeitgeberverbandes nicht und habe erst jetzt von geplanten Mitarbeiteranhörungen erfahren, sei zudem unglaubwürdig. „Alle Fraktionen wurden von Stadtrat Suermann darüber im Verwaltungsausschuss informiert. Da die Mitteilungen der Verwaltung in der Dezernentenkonferenz vorbereitet werden, muss auch Oberbürgermeister Meyer informiert gewesen sein. Sein Sinneswandel ist wohl eher dem Wahlkampf geschuldet. Herr Meyer sollte als Oberbürgermeister etwas mehr Rückgrat an den Tag legen“, erklärt Schroeter.
Das Arbeitsgericht Kiel hatte am 18.05. den Streik der Beschäftigten in städtischen Kindertagesstätten für rechtswidrig erklärt. Das Arbeitsgericht sah durch den Streikaufruf der Gewerkschaft das ultima-ratio-Prinzip verletzt. Hiernach sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, vor einem Streik alle Verhandlungswege auszuschöpfen. Dies sei – wie das Arbeitsgericht festgestellt hat – im vorliegenden Fall nicht erfolgt, denn zum geforderten Gesundheitsschutztarifvertrag hätten noch gar keine Verhandlungen stattgefunden. Zusätzlich hält das Gericht offenbar auch den geforderten Gesundheitsschutztarifvertrag als solchen für rechtswidrig. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Kommunale Arbeitgeberverband sehen den Streik als rechtwidrig an.
