27. April 2007
Stellungnahme zur Novellierung der Abwassersatzung
Die FDP-Ratsfraktion hat, trotz vieler Gespräche und Auskünfte, noch erheblichen Beratungsbedarf. Wir sehen keinen Grund, die Novellierung übereilt zu beschließen. Bei einer so wichtigen Angelegenheit ist ein sorgfältiges Verfahren angebracht.
Unser bisheriger Eindruck ist, dass der Satzungsentwurf völlig neu gefasst werden muss. Er entspricht nicht dem Stil einer modernen und bürgernahen Verwaltung. Der Versuch, Satzungsteile durchzusetzen, hat schon Tausende Bürger verunsichert und verärgert.
Nachfolgend wollen wir die Punkte ansprechen, die unserer Meinung nach auf jeden Fall geändert werden müssen. Eine ausführliche Änderungsliste ist im FDP-Fraktionsbüro erhältlich.
1. Wir unterstützen das Sanierungsziel, eine „möglichst“ dichte Schmutzwasserkanalisation im öffentlichen und privaten Bereich zu erreichen, aber unter Abwägung ökologischer und ökonomischer Fakten und im Einvernehmen mit den Bürgern. Das sogenannte Fremdwasserproblem kann dadurch nicht gelöst werden.
Der Satzungsentwurf sieht eine Bürgerbeteiligung gar nicht vor. Er ist von norm- und technikbegeisterten übereifrigen Ingenieuren entworfen, die ihre Wünsche mit Gewalt durchsetzen wollen. Sie zwingen den Bürger, sich einen Mercedes zu kaufen, wo es ein Fahrrad auch tut.
Die Satzung soll nur die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Schmutzwasserkanal“ sicherstellen. Auf welchem Weg, mit welchem Material und welcher Reinigungsöffnung der Bürger sein Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal leitet, kann empfohlen, aber nicht bis ins letzte Detail vorgeschrieben werden. Gemeinschaftsanschlüsse mehrerer Grundstücke (Reihenhäuser!) müssen weiter leicht zulässig sein.
Wenn die Stadtentwässerung Probleme beim Anschluss privater Kanäle an den öffentlichen Kanal sieht (z. B. durch das verwendete Material), so muss sie diese lösen, aber nicht auf Kosten des Bürgers.
2. Einer Satzung, die neben den Eigenkontrollen Kontrollen durch die Stadtentwässerung auf privaten Grundstücken jederzeit, ohne jede Begründung und ohne jeden Anlass und ohne Frist vorsieht, kann nicht zugestimmt werden. Und wenn dann noch bestehende Entwässerungsgenehmigungen jederzeit widerrufen werden können, so ist das nicht hinnehmbar. Kontrollen müssen an erster Stelle durch TV-Untersuchungen ohne Druckprüfungen möglich sein. Kanalsanierungsprojekte können nicht durch die Stadtentwässerung einseitig festgelegt werden. Hierfür ist der Rat zuständig.
3. In der Satzung wird versucht, die Haftung der Stadtentwässerung für Fehler auszuschließen. Der Bürger soll bezahlen, auch wenn er für die Verlegung des Anschlusses nicht zuständig ist. So geht es nicht. Und Änderungen sollen dann innerhalb kürzester Frist vom Bürger durchgeführt und bezahlt werden, unter Androhung hoher Zwangsgelder.
4. Uns fehlt die alte Härtefall-Klausel. „Offenbar nicht beabsichtigte Härten“ müssen zur Befreiung von Auflagen führen, nicht nur bei technischen Gründen, sondern selbstverständlich auch bei ökonomischen und persönlichen Härten.
5. Normvorschriften sind keine Gesetze. Sie gehören nicht in eine Satzung. Sie werden von privaten Einrichtungen entworfen und können jederzeit geändert werden. Sie können in Merkblättern für Architekten bereitgestellt werden. Die Satzungsanlagen I-III gehören nicht in die Satzung.
6. Die Versickerung von (Niederschlags-) Regenwasser muss weiter ohne Genehmigung zugelassen werden, falls nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Für Regenwasserkanäle brauchen wir keine Revisionsschächte.
7. Viele der technischen Auflagen mögen sinnvoll sein. Sie sind aber ausschließlich für Neubauten vorzuschreiben. Bei Altbauten sollten sie nur Empfehlungen bei Sanierungen sein. Bestehende Genehmigungen müssen Bestand haben und nicht bei jeder Normänderung widerrufen werden können.
8. Beim Kostenersatz durch den Bürger muss die Stadtentwässerung die Möglichkeit bieten, eine Rechnung zu erhalten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
9. Die FDP-Fraktion ist weiterhin für eine (Teil-)Privatisierung der Stadtentwässerung. Sie möchte deshalb als ersten Schritt die Rechtsform vom Eigenbetrieb ändern. Auch deshalb sollte die Diskussion über die neue Satzung und die neue Rechtsform sorgfältig und mit Bürgerbeteiligung geführt werden. Dieser Satzungsentwurf gehört in den Papierkorb.
