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FDP begrüßt Urteil zur Kanalsanierung

Die FDP-Ratsfraktion begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zur Dichtheitsprüfung bei Kanalsanierungen. „Mit diesem Urteil hat die willkürliche Vorgehensweise der Stadtentwässerung endlich ein Ende. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Oberbürgermeister Meyer, der als Werksleiter der Stadtentwässerung die bürgerfeindliche Vorgehensweise von Anfang an befürwortet und gedeckt hat“, so FDP-Ratsherr Ben Schroeter. Die FDP habe bereits in ihrer Stellungnahme zur Änderung der Abwassersatzung vom 27.04.2007 festgestellt, dass eine anlassunabhängige Dichtheitsprüfung durch eine Wassersäule nicht zulässig ist. Die Werksleitung der Stadtentwässerung haben jedoch auf diesen Passus nicht verzichten wollen.

„Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung jetzt bestätigt worden ist. Wir fordern die Stadtentwässerung auf, dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, bürger- und kundenfreundlicher zu agieren“, so Schroeter. Noch immer gehe die Stadtentwässerung bürokratisch mit den Haus- und Grundstückseigentümern um. So verstoße die Stadtentwässerung z.B. gegen einen Ratsbeschluss, wonach alle Eigentümer mindestens 2 Jahre vor dem Start der Sanierungsarbeiten zu informieren seien. Zum Teil würden Eigentümer erst kurzfristig von der Stadtentwässerung angeschrieben.

Verfasser: Fraktion im Rat der Stadt Göttingen

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