9. Oktober 2009
FDP erneuert Kritik an Wemheuer
Die FDP erneuert ihre Kritik am Vorgehen des Landkreises Göttingen gegen den stadtbekannten Visagisten Sascha Arnold und weist Anschuldigungen der CDU-Kreistagsfraktion entschieden zurück. “Entgegen der Darstellung von Herrn Noack, betreiben wir keine Justizschelte. Aber Kritik an einem fragwürdigen Vorgang muss angesichts der Fülle von gegenteiligen Bundesverfassungsgerichtsurteilen erlaubt sein”, so FDP-Ratsherr Ben Schroeter. Die Hauptschuld treffe nicht das Amtsgericht Göttingen, sondern die Kreisdezernentin Wemheuer (Grüne), die die Durchsuchung der Privat- und Geschäftsräume Arnolds beantragt hatte.
“Die Loyalität zu seinem grünem Koalitionspartner vernebelt Herrn Noack anscheinend den Blick für das Wesentliche. Die Durchsuchung der Privaträume eines Bürgers, der im Verdacht steht, Haare zu schneiden, ohne dafür einen Meisterbrief zu besitzen, ist unangemessen, unverhältnismäßig und unanständig. Zudem ist rechtlich sowieso unklar, ob er dazu nicht sehr wohl berechtigt ist”, so FDP-Kreistagsmitglied Reinhard Schmidt. Nicht wenige Fachleute sähen Arnold im Recht. Daher sei Frau Wemheuer als Dezernentin in der Pflicht gewesen, diesen Vorfall sorgfältiger zu prüfen und nicht auf Zuruf eine Hausdurchsuchung zu beantragen. “Auch weniger drastische Maßnahmen, jenseits von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, hätten in diesem Fall ausreichen können”, ist sich Schmidt sicher. Für die FDP stehe fest, dass die Entscheidung der Dezernentin einer Überprüfung nicht standhalten werde.
